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Fakultät für Mathematik und Informatik
Institut für Informatik

Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Informatik

(Maskuline Personenbezeichnungen gelten in dieser Ordnung ebenso für Personen weiblichen Geschlechts.)

§ 30 Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzungen für die Zulassung zur Diplomprüfung sind:

  1. Der Nachweis über die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis

  2. Der Nachweis über eine bestandene DiplomVorprüfung im Diplomstudiengang Informatik

  3. Leistungsnachweise zu Kursen für die Diplomfachprüfungen in Informatik I und II, dem gewählten Studienschwerpunkt sowie im Nebenfach in dem in § 26 angegebenen Mindestumfang

  4. Die Einreichung der Diplomarbeit

  5. Ein Nachweis (Testat) über die Teilnahme an zwei einsemestrigen Problemseminaren des Studienschwerpunktes

  6. Ein Nachweis über ein Berufspraktikum oder eine Projektarbeit. Die Projektarbeit ist dem Berufspraktikum äquivalent. Die Projektarbeit wird an der Universität erbracht.

  7. Die Einhaltung der Meldung zur Prüfung und das Ablegen der Prüfungen in § 25 festgelegten Fristen.


HTML-Umsetzung: Andreas Zerbst (e-mail: zerbst@informatik.uni-leipzig.de) 06.10.97