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Fakultät für Mathematik und Informatik
Institut für Informatik
Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Informatik
(Maskuline Personenbezeichnungen gelten in dieser Ordnung ebenso
für Personen weiblichen Geschlechts.)
§ 30 Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzungen für die Zulassung zur Diplomprüfung
sind:
- Der Nachweis über die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife
oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen
staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
- Der Nachweis über eine bestandene DiplomVorprüfung
im Diplomstudiengang Informatik
- Leistungsnachweise zu Kursen für die Diplomfachprüfungen
in Informatik I und II, dem gewählten Studienschwerpunkt
sowie im Nebenfach in dem in § 26 angegebenen Mindestumfang
- Die Einreichung der Diplomarbeit
- Ein Nachweis (Testat) über die Teilnahme an zwei einsemestrigen
Problemseminaren des Studienschwerpunktes
- Ein Nachweis über ein Berufspraktikum oder eine Projektarbeit.
Die Projektarbeit ist dem Berufspraktikum äquivalent. Die
Projektarbeit wird an der Universität erbracht.
- Die Einhaltung der Meldung zur Prüfung und das Ablegen
der Prüfungen in § 25 festgelegten Fristen.
HTML-Umsetzung: Andreas Zerbst
(e-mail: zerbst@informatik.uni-leipzig.de)
06.10.97