Die Diplomprüfung soll in der Regel bis Ende des zehnten Semesters abgeschlossen werden. Der Antrag auf Zulassung zur Diplomprüfung muß mindestens vier Wochen vor dem ersten Prüfungstermin vorliegen.
Der Prüfungsanspruch erlischt am Ende des vierzehnten Fachsemesters, es sei denn, der Student hat die Gründe für die Überschreitung dieser Frist nicht zu vertreten.
Für Wiederholungsprüfungen gilt diese Frist nicht.