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Fakultät für Mathematik und Informatik
Institut für Informatik

Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Informatik

(Maskuline Personenbezeichnungen gelten in dieser Ordnung ebenso für Personen weiblichen Geschlechts.)

III DIPLOMPRÜFUNG

§ 25 Prüfungsfristen

Die Diplomprüfung soll in der Regel bis Ende des zehnten Semesters abgeschlossen werden. Der Antrag auf Zulassung zur Diplomprüfung muß mindestens vier Wochen vor dem ersten Prüfungstermin vorliegen.

Der Prüfungsanspruch erlischt am Ende des vierzehnten Fachsemesters, es sei denn, der Student hat die Gründe für die Überschreitung dieser Frist nicht zu vertreten.

Für Wiederholungsprüfungen gilt diese Frist nicht.


HTML-Umsetzung: Andreas Zerbst (e-mail: zerbst@informatik.uni-leipzig.de) 06.10.97