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Fakultät für Mathematik und Informatik
Institut für Informatik

Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Informatik

(Maskuline Personenbezeichnungen gelten in dieser Ordnung ebenso für Personen weiblichen Geschlechts.)

§ 29 Zusatzfächer

Kandidaten können in weiteren als den in § 26 festgelegten Fächern Prüfungen ablegen. Die in diesen Prüfungen erreichten Noten werden auf Antrag des Kandidaten in das Zeugnis übernommen. Noten für Zusatzfächer werden bei der Festlegung der Gesamtnote nicht berücksichtigt.


HTML-Umsetzung: Andreas Zerbst (e-mail: zerbst@informatik.uni-leipzig.de) 06.10.97