Inhaltsverzeichnis
nächster Punkt
vorheriger Punkt
Fakultät für Mathematik und Informatik
Institut für Informatik
Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Informatik
(Maskuline Personenbezeichnungen gelten in dieser Ordnung ebenso
für Personen weiblichen Geschlechts.)
§ 29 Zusatzfächer
Kandidaten können in weiteren als den in § 26 festgelegten
Fächern Prüfungen ablegen. Die in diesen Prüfungen
erreichten Noten werden auf Antrag des Kandidaten in das Zeugnis
übernommen. Noten für Zusatzfächer werden bei der
Festlegung der Gesamtnote nicht berücksichtigt.
HTML-Umsetzung: Andreas Zerbst
(e-mail: zerbst@informatik.uni-leipzig.de)
06.10.97