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Fakultät für Mathematik und Informatik
Institut für Informatik

Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Informatik

(Maskuline Personenbezeichnungen gelten in dieser Ordnung ebenso für Personen weiblichen Geschlechts.)

§ 12 Nichtbestehen einer Prüfung

Eine Fachprüfung1) gilt als "nicht bestanden" (mit der Note 5 bewertet), wenn

(2) Die Diplom-Vorprüfung gilt nicht als bestanden, wenn eine der Fachprüfungen nicht bestanden ist.

(3) Die Diplomprüfung gilt nicht als bestanden, wenn eine der Fachprüfungen nicht bestanden ist oder die Diplomarbeit nicht mit mindestens ausreichend bewertet wurde.

1) Die Bewertung der Diplomarbeit regelt § 28.


HTML-Umsetzung: Andreas Zerbst (e-mail: zerbst@informatik.uni-leipzig.de) 06.10.97