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Fakultät für Mathematik und Informatik
Institut für Informatik

Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Informatik

(Maskuline Personenbezeichnungen gelten in dieser Ordnung ebenso für Personen weiblichen Geschlechts.)

§ 21 Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzungen für die Zulassung zur Diplom-Vorprüfung sind:

  1. Ein Nachweis über die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis,

  2. Ein Nachweis über ein mehrsemestriges Studium der Informatik, davon mindestens das letzte Semester vor der DiplomVorprüfung an der Universität Leipzig; dieser Nachweis wird im allgemeinen durch Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung und des Studienbuches erbracht,

  3. Nachweise der erfolgreichen Teilnahme an Lehrveranstaltungen durch Übungsscheine in folgenden Lehrgebieten:

    • Mengenth.-algebr. Grundlagen/Automaten und Sprachen
    • Berechnungstheorie und Logik
    • Digitale Informationsverarbeitung/Algorithmen und Datenstrukturen
    • Softwareentwurfsverfahren/Betriebssysteme und Compilertechnik
    • Programmierung und Programmiersprachen/Standardsoftware
    • Elektrotechnische Grundlagen/Rechneraufbau
    • Lineare Algebra/Analytische Geometrie/Analysis I
    • Wahrscheinlichkeitstheorie/Stochastik/Analysis II
    • Praktische Übungen

  4. Die Einhaltung der für die Meldung zur Prüfung und das Ablegen der Prüfungen in § 19 vorgegebenen Fristen.


HTML-Umsetzung: Andreas Zerbst (e-mail: zerbst@informatik.uni-leipzig.de) 06.10.97