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Fakultät für Mathematik und Informatik
Institut für Informatik
Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Informatik
(Maskuline Personenbezeichnungen gelten in dieser Ordnung ebenso
für Personen weiblichen Geschlechts.)
§ 21 Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzungen für die Zulassung zur Diplom-Vorprüfung
sind:
- Ein Nachweis über die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife
oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen
staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis,
- Ein Nachweis über ein mehrsemestriges Studium der Informatik,
davon mindestens das letzte Semester vor der DiplomVorprüfung
an der Universität Leipzig; dieser Nachweis wird im allgemeinen
durch Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung und des Studienbuches
erbracht,
- Nachweise der erfolgreichen Teilnahme an Lehrveranstaltungen
durch Übungsscheine in folgenden Lehrgebieten:
- Mengenth.-algebr. Grundlagen/Automaten und Sprachen
- Berechnungstheorie und Logik
- Digitale Informationsverarbeitung/Algorithmen und Datenstrukturen
- Softwareentwurfsverfahren/Betriebssysteme und Compilertechnik
- Programmierung und Programmiersprachen/Standardsoftware
- Elektrotechnische Grundlagen/Rechneraufbau
- Lineare Algebra/Analytische Geometrie/Analysis I
- Wahrscheinlichkeitstheorie/Stochastik/Analysis II
- Praktische Übungen
- Die Einhaltung der für die Meldung zur Prüfung und
das Ablegen der Prüfungen in § 19 vorgegebenen Fristen.
HTML-Umsetzung: Andreas Zerbst
(e-mail: zerbst@informatik.uni-leipzig.de)
06.10.97