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Fakultät für Mathematik und Informatik
Institut für Informatik

Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Informatik

(Maskuline Personenbezeichnungen gelten in dieser Ordnung ebenso für Personen weiblichen Geschlechts.)

§ 20 Umfang der DiplomVorprüfung

Die DiplomVorprüfung im Diplomstudiengang Informatik umfaßt folgende Fachprüfungen:

Lehrgebiet Fachprüfungen

- Praktische Informatik in der Regel nach dem 4. Semester
- Hard- und Software-Grundlagen in der Regel nach dem 4. Semester
- Theoretische Informatik in der Regel nach dem 4. Semester
- Mathematik in der Regel nach dem 4. Semester
- Nebenfach nach dem 2. Semester möglich

Die Prüfungsinhalte werden durch die Vorlesungsinhalte im Grundstudium bestimmt, für das Nebenfach gilt § 13. Der Student soll in den Fachprüfungen Grundkenntnisse in dem jeweiligen Fachgebiet nachweisen und zeigen, daß er die inhaltlichen Grundlagen seines Faches so beherrscht, daß ein weiteres erfolgreiches Studium erwartet werden kann.


HTML-Umsetzung: Andreas Zerbst (e-mail: zerbst@informatik.uni-leipzig.de) 06.10.97