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Fakultät für Mathematik und Informatik
Institut für Informatik

Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Informatik

(Maskuline Personenbezeichnungen gelten in dieser Ordnung ebenso für Personen weiblichen Geschlechts.)

II DIPLOMVORPRÜFUNG

§ 19 Prüfungsfristen

Die Diplom-Vorprüfung muß in dem in § 8 (5) angegebenen Zeitraum abgelegt werden.

Der Prüfungsanspruch erlischt mit Ende des sechsten Fachsemesters, es sei denn, der Student hat die Gründe für die Überschreitung dieser Frist nicht zu vertreten.


HTML-Umsetzung: Andreas Zerbst (e-mail: zerbst@informatik.uni-leipzig.de) 06.10.97