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Fakultät für Mathematik und Informatik
Institut für Informatik
Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Informatik
(Maskuline Personenbezeichnungen gelten in dieser Ordnung ebenso
für Personen weiblichen Geschlechts.)
II DIPLOMVORPRÜFUNG
§ 19 Prüfungsfristen
Die Diplom-Vorprüfung muß in dem in § 8 (5) angegebenen
Zeitraum abgelegt werden.
Der Prüfungsanspruch erlischt mit Ende des sechsten Fachsemesters,
es sei denn, der Student hat die Gründe für die Überschreitung
dieser Frist nicht zu vertreten.
HTML-Umsetzung: Andreas Zerbst
(e-mail: zerbst@informatik.uni-leipzig.de)
06.10.97