Der Kandidat kann Verstöße gegen die Prüfungsordnung innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe des betreffenden Prüfungsergebnisses schriftlich unter Angabe von Gründen beanstanden. Der Prüfungsausschuß trifft seine Entscheidung nach Anhörung des Kandidaten und der an der Prüfung beteiligten Prüfer und Beisitzer.
Eine erneute Ansetzung der Prüfung ist möglich. Dabei hat der Kandidat das Recht, einen anderen Prüfer vorzuschlagen.