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Fakultät für Mathematik und Informatik
Institut für Informatik

Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Informatik

(Maskuline Personenbezeichnungen gelten in dieser Ordnung ebenso für Personen weiblichen Geschlechts.)

§ 18 Rechtsmittel

Der Kandidat kann Verstöße gegen die Prüfungsordnung innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe des betreffenden Prüfungsergebnisses schriftlich unter Angabe von Gründen beanstanden. Der Prüfungsausschuß trifft seine Entscheidung nach Anhörung des Kandidaten und der an der Prüfung beteiligten Prüfer und Beisitzer.

Eine erneute Ansetzung der Prüfung ist möglich. Dabei hat der Kandidat das Recht, einen anderen Prüfer vorzuschlagen.


HTML-Umsetzung: Andreas Zerbst (e-mail: zerbst@informatik.uni-leipzig.de) 06.10.97