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Fakultät für Mathematik und Informatik
Institut für Informatik

Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Informatik

(Maskuline Personenbezeichnungen gelten in dieser Ordnung ebenso für Personen weiblichen Geschlechts.)

§ 17 Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen

(1) Ergebnisse mündlicher Prüfungen müssen dem Kandidaten unmittelbar nach Abschluß der jeweiligen Prüfung unter Angabe der Note bekanntgegeben werden. Die Ergebnisse sind mündlich zu begründen. Auf Wunsch des Studenten ist die Note in dessen Studienbuch vom Prüfer einzutragen.

(2) Entscheidungen, die das Nichtbestehen einer Fachprüfung oder der Diplomarbeit feststellen, sind dem Kandidaten außerdem schriftlich durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses mitzuteilen. Sie sind zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu verbinden.


HTML-Umsetzung: Andreas Zerbst (e-mail: zerbst@informatik.uni-leipzig.de) 06.10.97