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Fakultät für Mathematik und Informatik
Institut für Informatik

Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Informatik

(Maskuline Personenbezeichnungen gelten in dieser Ordnung ebenso für Personen weiblichen Geschlechts.)

§ 16 Akteneinsicht

Innerhalb von 5 Jahren nach Abschluß eines Prüfungsverfahrens wird dem ehemaligen Kandidaten auf Antrag Einsicht in seine schriftlichen Prüfungsarbeiten, die darauf bezogenen Gutachten sowie in die Prüfungsprotokolle gewährt. Die Einsichtnahme darf die Dauer von zwei Stunden nicht überschreiten.


HTML-Umsetzung: Andreas Zerbst (e-mail: zerbst@informatik.uni-leipzig.de) 06.10.97