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Fakultät für Mathematik und Informatik
Institut für Informatik
Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Informatik
(Maskuline Personenbezeichnungen gelten in dieser Ordnung ebenso
für Personen weiblichen Geschlechts.)
§ 16 Akteneinsicht
Innerhalb von 5 Jahren nach Abschluß eines Prüfungsverfahrens
wird dem ehemaligen Kandidaten auf Antrag Einsicht in seine schriftlichen
Prüfungsarbeiten, die darauf bezogenen Gutachten sowie in
die Prüfungsprotokolle gewährt. Die Einsichtnahme darf
die Dauer von zwei Stunden nicht überschreiten.
HTML-Umsetzung: Andreas Zerbst
(e-mail: zerbst@informatik.uni-leipzig.de)
06.10.97