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Fakultät für Mathematik und Informatik
Institut für Informatik

Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Informatik

(Maskuline Personenbezeichnungen gelten in dieser Ordnung ebenso für Personen weiblichen Geschlechts.)

§ 8 Prüfungstermine

(1) In jedem Studienjahr werden zwei Prüfungszeiträume festgelegt. Diese Prüfungszeiten sind spätesten drei Monate vor ihrem Beginn durch Aushang bekanntzumachen.

(2) Prüfer, Ort und Termin einer Prüfung müssen durch den Prüfungsausschuß bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Prüfung bekanntgegeben werden.

(3) Mit Ausnahme der laut Prüfungsordnung zu einem früheren Zeitpunkt möglichen Prüfungen müssen alle Fachprüfungen zur Diplom-Vorprüfung in ein und demselben Prüfungszeitraum und alle Fachprüfungen zur Diplomprüfung in einem Zeitraum von acht Wochen abgelegt werden.

(4) Bei Krankheit oder bei anderen zwingenden und nicht vorhersehbaren Gründen sowie bei notwendig werdenden Wiederholungsprüfungen kann der Prüfungsausschuß auf Antrag des Kandidaten eine Verlängerung des Prüfungszeitraumes gewähren.

(5) Die Diplom-Vorprüfung wird frühestens nach dem zweiten und spätestens nach dem vierten Semester abgelegt.

Die Diplomprüfung wird in der Regel im zehnten Semester abgelegt.


HTML-Umsetzung: Andreas Zerbst (e-mail: zerbst@informatik.uni-leipzig.de) 06.10.97