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Fakultät für Mathematik und Informatik
Institut für Informatik

Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Informatik

(Maskuline Personenbezeichnungen gelten in dieser Ordnung ebenso für Personen weiblichen Geschlechts.)

§ 7 Öffentlichkeit

(1) Studenten, die sich in einem späteren Prüfungszeitraum der gleichen Prüfung unterziehen wollen, sollen nach Maßgabe der räumlichen Verhältnisse als Zuhörer zugelassen werden, es sei denn, der Kandidat widerspricht.

Die Beratung der Prüfungsergebnisse ist nicht öffentlich.

(2) Mitglieder des Prüfungsausschusses und Mitglieder des Fakultätsrates können bei jeder Prüfung anwesend sein.


HTML-Umsetzung: Andreas Zerbst (e-mail: zerbst@informatik.uni-leipzig.de) 06.10.97