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Fakultät für Mathematik und Informatik
Institut für Informatik

Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Informatik

(Maskuline Personenbezeichnungen gelten in dieser Ordnung ebenso für Personen weiblichen Geschlechts.)

§ 32 Zeugnis und Diplom

(1) Nach erfolgreichem Abschluß der Diplomprüfung wird innerhalb von vier Wochen ein Zeugnis ausgestellt. Es enthält die in den mündlichen Diplomprüfungen vergebenen Noten, das Thema und die Note der Diplomarbeit, die Namen der Prüfer sowie die Gesamtnote der Diplomprüfung. Das Zeugnis wird vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterschrieben. Es wird mit dem Datum des Tages ausgestellt, an dem die letzte Prüfungsleistung erbracht worden ist.

(2) Hat der Kandidat die Diplomprüfung nicht bestanden, wird ihm auf seinen Antrag vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eine Bescheinigung ausgestellt, die die erbrachten Prüfungsleistungen und deren Noten sowie die zur Diplomprüfung noch fehlenden Prüfungsleistungen enthält. Die Bescheinigung muß erkennen lassen, daß die Diplomprüfung nicht bestanden worden ist.

(3) Gleichzeitig mit dem Zeugnis wird die Diplomurkunde ausgehändigt, welche die Verleihung des akademischen Diplomgrades beurkundet. Sie ist auf dasselbe Datum wie das Diplomzeugnis ausgestellt. Die Diplomurkunde wird vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Informatik und dem Dekan der Fakultät für Mathematik und Informatik der Universität Leipzig unterschrieben und mit dem Siegel der Fakultät versehen.

(4) Zeugnis und Diplomurkunde enthalten die Angabe, daß die Diplomprüfung entsprechend der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Informatik der Fakultät für Mathematik und Informatik der Universität Leipzig abgelegt worden ist. Die Studienrichtung "Medizinische Informatik” ist in der Diplomurkunde auszuweisen (Anlage).


HTML-Umsetzung: Andreas Zerbst (e-mail: zerbst@informatik.uni-leipzig.de) 06.10.97