Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis -> nächster Punkt <- vorheriger Punkt
Fakultät für Mathematik und Informatik
Institut für Informatik

Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Informatik

(Maskuline Personenbezeichnungen gelten in dieser Ordnung ebenso für Personen weiblichen Geschlechts.)

§ 10 Bewertung von Prüfungsleistungen

(1) Die Noten für die einzelnen Prüfungsleistungen werden von den jeweiligen Prüfern festgelegt. Dabei sind folgende Noten zu verwenden:

1 (sehr gut)- eine hervorragende Leistung
2 (gut)- eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt
3 (befriedigend)- eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht
4 (ausreichend)- eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt
5 (nicht ausreichend)- eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht genügt.

Zur differenzierten Bewertung können die Noten um 0,3 erniedrigt (bei positiver Tendenz) oder um 0,3 erhöht (bei negativer Tendenz) werden. Die Noten 0,7; 4,3; 4,7; und 5,3 sind unzulässig. Die eine Tendenz einer Note kennzeichnende Dezimale wird bei der Ermittlung von Gesamtnoten berücksichtigt.

(2) Bei der Bildung der Fachnote wird das arithmetische Mittel der Noten in den einzelnen Prüfungsleistungen gebildet. Bei der Festlegung der Fachnote wird dann nur die erste Dezimale hinter dem Komma berücksichtigt, alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Dieser Wert ist die Note der Fachprüfung. Die Fachnote lautet

sehr gut, wenn der Wert nicht größer als 1,5 ist
gut, wenn der Wert größer als 1,5 und nicht größer als 2,5 ist
befriedigend, wenn der Wert größer als 2,5 und nicht größer als 3,5 ist
ausreichend, wenn der Wert größer als 3,5 und nicht größer als 4,0 ist
nicht ausreichend, wenn der Wert größer als 4,0 ist.

(3) Eine Fachprüfung gilt als bestanden, wenn jede der zugehörigen Prüfungsleistungen mit mindestens "ausreichend" (4,0) bewertet wurde. Die Diplom-Vorprüfung gilt als bestanden, wenn sämtliche zugehörigen Fachprüfungen bestanden sind. Die Diplomprüfung gilt als bestanden, wenn sämtliche zugehörigen Fachprüfungen und die Diplomarbeit mindestens mit der Note "ausreichend" (4,0) bewertet worden sind.

(4) Die Gesamtnote der Diplom-Vorprüfung ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Noten aller Fachprüfungen der Diplom-Vorprüfung.

Die Gesamtnote der Diplomprüfung ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Noten in den Fachprüfungen der Diplomprüfung und den durch die beiden Gutachter für die Diplomarbeit vergebenen Noten (Gutachternoten). Liegen mehr als zwei Gutachten vor, geht in die Gesamtnote das arithmetische Mittel der Gutachternoten zweifach als Einzelnote ein.

Bei der Feststellung der Gesamtnoten wird nur die erste Dezimale hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Eine Gesamtnote lautet:

Bei einem Wert bis 1,5 - sehr gut
Bei einem Wert über 1,5 bis 2,5 - gut
Bei einem Wert über 2,5 bis 3,5 - befriedigend
Bei einem Wert über 3,5 bis 4,0 - ausreichend
Bei einem Wert über 4,0 - nicht ausreichend

(5) Die Gesamtnote der DiplomVorprüfung und die der Diplomprüfung wird durch den Vor-sitzenden des Prüfungsausschusses festgestellt.

Bei einem Notendurchschnitt von 1,0 kann der Prüfungsausschuß das Prädikat "mit Auszeichnung" erteilen.


HTML-Umsetzung: Andreas Zerbst (e-mail: zerbst@informatik.uni-leipzig.de) 06.10.97