2.1. Studienordnung für den Diplomstudiengang Informatik

(Maskuline Personenbezeichnungen gelten in dieser Ordnung ebenso für Personen weiblichen Geschlechts.)

 

I ALLGEMEINER TEIL

 

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Vertretung des Faches Informatik an der Universität Leipzig

§ 3 Berufliche Tätigkeitsfelder

§ 4 Studienvoraussetzungen

§ 5 Regelstudienzeit/Studienbeginn

§ 6 Nebenfachausbildung

§ 7 Fremdsprachenkenntnisse

§ 8 Studienaufbau

§ 9 Ausbildungsziele und Ausbildungsinhalte

§ 10 Ausbildungsformen und Organisation der Ausbildung

§ 11 Leistungsnachweise

§ 12 Studienberatung

 

II GRUNDSTUDIUM

 

§ 13 Überblick über das Grundstudium

§ 14 Lehrveranstaltungen im Grundstudium

§ 15 Abschluß des Grundstudiums

 

III HAUPTSTUDIUM

 

§ 16 Überblick über das Hauptstudium

§ 17 Charakterisierung der Kernvorlesungen

§ 18 Charakterisierung des Studienschwerpunktes

§ 19 Abschluß des Hauptstudiums

 

IV SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

§ 20 Planung des Lehrangebotes

§ 21 Überprüfung der Studienordnung

§ 22 Veröffentlichung

§ 23 Inkrafttreten/Übergangsbestimmungen

 

ANLAGEN:

Anlage 1 Studienplan Informatik als Übersicht

Anlage 2 Studienplan Grundstudium als Übersicht

 

I ALLGEMEINER TEIL

 

§ 1 Geltungsbereich

 

  1. Die vorliegende Studienordnung legt auf der Grundlage der Prüfungsordnung Ziele, Inhalte und Aufbau des Studiums für den Diplomstudiengang Informatik an der Universität Leipzig fest.
  2. An der Universität Leipzig wird der Diplomstudiengang Informatik an der Fakultät für Mathematik und Informatik studiert und geprüft.
  3.  

  4. Im Rahmen des Diplomstudienganges Informatik können die Studienrichtung "Linguistische Informatik", die aus einem Studienschwerpunkt Automatische Sprachverarbeitung und dem Nebenfach Sprachwissenschaft besteht, sowie die Studienrichtung "Medizinische Informatik", die aus einem Studienschwerpunkt Medizininformatik und dem Nebenfach Biomedizin besteht, gewählt werden.
    Mit der Wahl des Nebenfaches Biomedizin ist kein Zulassungsanspruch für den Studiengang Humanmedizin verbunden.

 

§ 2 Vertretung des Faches Informatik an der Universität Leipzig

 

Das Fach Informatik ist an der Universität Leipzig durch die Abteilungen des Instituts für Informatik und in Bezug auf die Studienrichtung "Medizinische Informatik" außerdem durch das Institut für Medizinische Informatik, Statistik und Epidemiologie der Medizinischen Fakultät vertreten.

 

§ 3 Berufliche Tätigkeitsfelder

 

Diplominformatiker werden vor allem in der Industrie, in der Wirtschaft, in Forschungsinstituten sowie an Hochschulen eingesetzt. Das Informatikstudium bereitet die Studenten auf eine spätere Tätigkeit in anwendungs-, forschungs- und lehrbezogenen Arbeitsbereichen vor. Dazu gehört insbesondere die Entwicklung von Fähigkeiten im wissenschaftlichen Denken und Arbeiten und die Heranführung an kritisches, verantwortungsbewußtes Handeln.

 

§ 4 Studienvoraussetzungen

 

Die Zulassung zum Studium setzt die allgemeine oder eine fachgebundene Hochschulreife oder ein von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis voraus.

 

 

 

§ 5 Regelstudienzeit/Studienbeginn

 

Die Regelstudienzeit beträgt 10 Semester einschließlich der Zeit zur Anfertigung einer Diplomarbeit und einer viermonatigen berufspraktischen Ausbildung. Der Studienbeginn ist jeweils das Wintersemester.

 

§ 6 Nebenfachausbildung

 

  1. Für den Abschluß des Diplomstudienganges Informatik ist das erfolgreiche Ablegen von Prüfungen in einem Nebenfach obligatorisch.
  2. Als Nebenfach kann an der Universität Leipzig zur Zeit gewählt werden:
  3.  

    Physik, Mathematik, Biomedizin, Sprachwissenschaft, Betriebswirtschaftslehre.

     

  4. Das Nebenfach Biomedizin kann nur in Verbindung mit einem Studienschwerpunkt der Studienrichtung "Medizinische Informatik" gewählt werden.
  5. Die Zulassung weiterer Gebiete als Nebenfach kann im Einzelfall durch den Studenten beantragt werden. Die Entscheidung trifft der Prüfung sausschuß Informatik1). Änderungen des Nebenfachangebotes werden vom Rat der Fakultät für Mathematik und Informatik vorgenommen.
  6. Für das Nebenfach im Grund- und Hauptstudium sind jeweils Lehrveranstaltungen in einem Mindestumfang von 12 SWS zu belegen. Die Prüfung im Nebenfach ist Bestandteil der Diplom-Vorprüfung und der Diplomprüfung.
  7. Die Ausbildung im Nebenfach Mathematik erweitert die obligatorische Mathematikausbildung im Grundstudium. Für die Diplom-Fachprüfung im Nebenfach Mathematik werden die Kenntnisse aus der obligatorischen Mathematikausbildung der ersten beiden Semester vorausgesetzt. Die obligatorischen Vorlesungen der Mathematikausbildung im Grundstudium können nicht auf die Fachprüfung der Diplom-Vorprüfung bzw. Diplomprüfung im Nebenfach Mathematik angerechnet werden.
  8. Der Student wählt sein Nebenfach selbständig im Rahmen der in § 6 (2) festgelegten Möglichkeiten; eine möglichst frühzeitige Studienfachberatung wird empfohlen.

 

§ 7 Fremdsprachenkenntnisse

 

Fremdsprachenkenntnisse sind für ein erfolgreiches Absolvieren des Hauptstudiums unerläßlich. Den Studenten wird empfohlen, bereits während des Grundstudiums ihre Kenntnisse in zwei Fremdsprachen (Englisch, Russisch, Französisch, Italienisch o. a.) zu vervollkommnen.

 

§ 8 Studienaufbau

 

  1. Das Studium gliedert sich in Grundstudium und Hauptstudium (siehe Anlage 1).
  2. Das Grundstudium (nach Anlage 1) dauert in der Regel vier Semester einschließlich Propädeutika. Es umfaßt 86 SWS und endet mit der Diplom-Vorprüfung.
  3. Das Hauptstudium (nach Anlage 2) umfaßt einschließlich eines mindestens viermonatigen Berufspraktikums und des Prüfungsverfahrens in der Regel sechs Semester. Das Hauptstudium enthält das dreisemestrige Kernstudium und das dreisemestrige Spezialisierungsstudium. Hierbei umfassen das Kernstudium 52 SWS und das Spezialisierungsstudium 27 SWS. Der Abschluß des Hauptstudiums erfolgt durch die Diplomprüfung und die Diplomarbeit.
  4. Die inhaltliche Planung der Lehrveranstaltungen geht von einer Semesterdauer von 15 Wochen aus. Das Wintersemester beginnt in der Regel Anfang Oktober. Das Sommersemester beginnt in der Regel Anfang April.

 

§ 9 Ausbildungsziele und Ausbildungsinhalte

 

  1. Das Informatikstudium soll die Studenten für eine spätere Tätigkeit als Diplominformatiker ausbilden. Dazu gehört die Entwicklung von Fähigkeiten im wissenschaftlichen Arbeiten, Verwenden exakter Arbeitstechniken, speziell die Arbeit mit Informationsverarbeitungsanlagen, im selbständigen Arbeiten mit Literatur sowie Kommunikations- und Kooperationsvermögen.

Der Absolvent soll:

  1. Durch das Studium der Informatik sollen dem Studenten:

Zum Grundwissen gehören Kenntnisse aus den Lehrgebieten:

  1. Grundzüge der Informatik
  2. Theoretische Informatik
  3. Physikalisch-technische Grundlagen der Informatik
  4. Mathematik

 

Zum Überblickswissen gehören allgemeine Kenntnisse aus den Kernlehrgebieten:

 

Praktische, Angewandte, Theoretische und Technische Informatik.

 

Durch Auswahl eines Studienschwerpunktes erwirbt der Student vertiefte Kenntnisse auf einem Spezialgebiet der Informatik.

Die möglichen Studienschwerpunkte werden in der Regel vom Forschungsprofil der Abteilungen des Institutes für Informatik bestimmt und ergeben sich aus entsprechenden Lehrangeboten.

 

Gegenwärtig können folgende Schwerpunkte gewählt werden:

Theoretische Informatik, Angewandte Informatik, Automatische Sprachverarbeitung, Informatik im Versicherungswesen und Praktische Informatik. In der Studienrichtung "Medizinische Informatik kann der Studienschwerpunkt "Medizininformatik" gewählt werden.

In der Studienrichtung "Linguistische Informatik" ist der Studienschwerpunkt Automatische Sprachverarbeitung zu wählen.

 

Weitere Studienschwerpunkte können vom Prüfungsausschuß genehmigt werden.

Der Studienschwerpunkt umfaßt 27 SWS, davon 20 SWS Vorlesungen und 7 SWS Übungen oder Seminare.

 

(3) Durch das Studium eines Nebenfaches erwirbt der Student Kenntnisse auf einem der bedeutsamen Anwen-

dungsfelder der Informatik.

(4) Studenten der Informatik sollten, vorwiegend während des Hauptstudiums, Vorlesungen im Rahmen des

"studium generale" an der Universität Leipzig besuchen.

 

§ 10 Ausbildungsformen und Organisation der Ausbildung

 

(1) Vorlesungen und begleitende Übungen im Grundstudium

In Grundvorlesungen wird der Stoff vom Lesenden vorgetragen underläutert. Die Erarbeitung der Vorlesungsinhalte soll durch ein zusätzliches Studium zugänglicher und preisgünstiger Literatur unterstützt werden.

Die Vorlesungen werden durch Übungen in Gruppen ergänzt, in denen der Stoff schwerpunktmäßig wiederholt und vertieft wird. Jeder Student schreibt sich zu jeder Vorlesung in eine Übungsgruppe ein. Die Gruppen sollten max. 25 Studenten umfassen. Sie werden von einem Assistenten oder Studenten der höheren Studienjahre geleitet.

Das Studium der Vorlesungsinhalte wird durch das Lösen von Übungsaufgaben zu Schwerpunkten der Vorlesung unterstützt.

Die Schwerpunktsetzung in den Übungen zu einer Vorlesung, die Ausgabe von Übungsaufgaben und die Erteilung der Übungsscheine erfolgen unter verantwortlicher Leitung des Dozenten, der die Vorlesung hält.

Der Lesende hat das Recht, zu seinen Vorlesungen Klausuren anzusetzen. Bei geforderten Leistungsnachweisen (Übungsscheinen) werden die Ergebnisse von Klausuren, der Grad der Bewältigung von Übungsaufgaben und gegebenenfalls aktive Mitarbeit in den Übungen berücksichtigt.

 

(2) Kernvorlesungen

In diesen Lehrveranstaltungen werden Kenntnisse aus der Praktischen, Angewandten, Theoretischen und Technischen Informatik vermittelt, über die jeder Absolvent verfügen sollte. Diese Vorlesungen werden in der Regel jährlich angeboten und sind Gegenstände der Diplomfachprüfungen in den Kerngebieten Theoretische und Angewandte Informatik, Praktische und Technische Informatik. Die Lehrveranstaltungen zu den Kerngebieten umfassen jeweils 10 SWS, davon 2 SWS Übungen.

 

(3) Vorlesungen zum Studienschwerpunkt

Hier werden vertiefte Kenntnisse auf einem vom Studenten gewählten Spezialgebiet der Informatik vermittelt. Die entsprechenden Inhalte sind Gegenstände der Diplom-Fachprüfung zum Studienschwerpunkt.

 

(4) Seminare

Wesentliches Ziel der Seminare im Hauptstudium ist das Erlernen selbständigen wissenschaftlichen Arbeitens. Die Studenten bereiten Vorträge vor, die im Seminar dargeboten und diskutiert werden. Für Vortrag und Diskussion zu einem Thema sind häufig 90 Minuten erforderlich. Die Zahl der Seminarteilnehmer soll deshalb zwölf Studenten möglichst nicht übersteigen.

Inhaltlich orientieren sich die Seminare am gewählten Studienschwerpunkt.

 

(5) Teilnahme an Forschungsseminaren, Mitarbeit an Forschungprojekten

Studenten höherer Semester wird empfohlen, in ihrem Studienschwerpunkt an Forschungsseminaren der entsprechenden Wissenschaftsabteilungen teilzunehmen. Sie lernen auf diesem Wege unmittelbar aktuelle Forschungsgegenstände kennen. Gegebenenfalls werden dabei die Studenten direkt in die Lösung bestimmter Forschungsaufgaben einbezogen; eine Mitarbeit an Forschungsprojekten ist anzustreben.

 

(6) Praktika

Für alle Studenten des Diplomstudienganges Informatik ist die Teilnahme an praktischen Übungen während des Grundstudiums obligatorisch. Jeder Student absolviert im Rahmen des Hauptstudiums eine berufspraktische Ausbildung (Berufspraktikum) von vier Monaten, wo er unmittelbar Aufgabenstellungen der Praxis an einen Informatiker kennenlernen soll. Es wird empfohlen, das Praktikum in der Industrie bzw. Wirtschaft zu absolvieren, möglich ist auch die Anfertigung einer vergleichbaren Projektarbeit am Institut für Informatik der Universität Leipzig oder einer anderen Wissenschaftlichen Einrichtung. In der Studienrichtung "Medizinische Informatik" ist das Berufspraktikum bzw. die Projektarbeit an einer medizinorientierten Einrichtung abzuleisten. Die Fakultät für Mathematik und Informatik unterstützt die Studenten bei der Vermittlung geeigneter Praktikumsplätze. Praktika finden auch in der lehrveranstaltungsfreien Zeit statt.

 

(7) Selbststudium

Alle Ausbildungsformen erfordern ein begleitendes, sehr intensives Selbststudium. Ein Arbeiten in Studiengruppen von zwei bis vier Studenten kann individuelles Selbststudium ergänzen.

 

§ 11 Leistungsnachweise

 

  1. Die in Übungen, Seminaren und Praktika von den Studenten erbrachten Leistungen werden durch Leistungsnachweise (Übungsscheine) bestätigt. Sie bescheinigen die erfolgreiche Teilnahme an der jeweiligen Lehrveranstaltung. Auf dem Leistungsnachweis ist Gegenstand und Art der der Beurteilung zugrundeliegenden Leistung anzugeben. Noten werden nicht erteilt.
  2. Einzelheiten bzgl. der Vergabe der Leistungsnachweise legt der für die Vorlesung verantwortliche Dozent fest und gibt sie zu Beginn jedes Semesters für seine Lehrveranstaltung bekannt.

 

In Seminaren richtet sich die Vergabe des Leistungsnachweises für einen Studenten nach seinem im Vortrag und in der daran anschließenden Diskussion gezeigten Verständnis für die dem Vortragsthema zugrundeliegenden Zusammenhänge. Bei der Mitarbeit an einem Forschungsprojekt kann ein Leistungsnachweis sowohl über einen Vortrag als auch über eine schriftliche Ausarbeitung (Anteil an einer Publikation) ausgestellt werden. Die erbrachte Leistung ist mit einer Note zu bewerten.

 

 

 

§ 12 Studienberatung

 

  1. Eine Studienberatung an der Fakultät für Mathematik und Informatik ist für alle Bewerber für ein Studium der Informatik an der Universität Leipzig und für alle Studenten des Diplomstudienganges Informatik der Fakultät für Mathematik und Informatik an der Universität Leipzig vorgesehen.
  2. Zur Studienberatung sind verpflichtet:
  3. jeder Hochschullehrer der Fakultät für Mathematik und Informatik für die Studenten seines Kurses,

    der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Informatik sowie der Leiter des Prüfungsamtes für alle an der Fakultät für Mathematik und Informatik immatrikulierten Studenten des Diplomstudienganges Informatik sowie für alle Bewerber für ein Informatikstudium an der Fakultät für Mathematik und Informatik.

    Beratungstermine werden während des gesamten Jahres - auch in der Zeit zwischen den Lehrveranstaltungsabschnitten - angeboten.

  4. Während der Vorlesungszeit steht jeder Hochschullehrer wöchentlich mindestens einmal in einer Sprechstunde für eine Beratung zur Verfügung. Die Sprechzeit ist bekanntzumachen. In der Regel sollte jeder Hochschullehrer für die Studenten seines Kurses am Ende eines Semesters die Möglichkeit zu einer intensiven individuellen Beratung über die weitere Gestaltung des Studiums (Wahl eines Studienschwerpunktes, Studiengangwechsel, Hochschulwechsel, mögliche Unterstützung bei persönlichen Problemen, Studienabbruch) vorsehen.
  5. Die Studienberatung sollte durch die Studenten während des gesamten Studiums mehrfach in Anspruch genommen werden, da das Studium vielfältige Möglichkeiten des Ausbaus und der Spezialisierung bietet, welche Entscheidungen des Studenten erfordern.

Den Studierenden wird eine individuelle Studienberatung insbesondere in folgenden Fällen empfohlen:

  1. Im Rahmen der Orientierung über die Gestaltung des Studiums und der Studienberatung für den Diplomstudiengang Informatik ist der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Informatik zur Realisierung folgender Aufgaben verpflichtet:

 

  1. Durchführung einer Orientierungsveranstaltung für Bewerber sowie für Studienanfänger zu Beginn des ersten Semesters. Dabei werden die Studenten mit der Prüfungs- und Studienordnung vertraut gemacht. Zeit und Ort dieser Veranstaltung werden veröffentlicht.
  2. Herausgabe eines Studienführers (Informationsschrift für Studienanfänger)
  3. Koordinierung der Studienfachberatung in den Abteilungen, Herstellung notwendiger Kontakte zu zentralen oder zu fachgebundenen Studienberatungsstellen an anderen Fakultäten (insbesondere im Hinblick auf die Nebenfachausbildung). Zur Beratung über Studienabschluß und Berufsmöglichkeiten sollen auch Vertreter des Arbeitsamtes und der Berufspraxis einbezogen werden.
  4. Herausgabe eines kommentierenden Vorlesungsverzeichnisses möglichst zu Beginn jedes Semesters, aus welchem hervorgeht:

 

Thema der Vorlesung, Schwerpunkte der Vorlesung, erforderliche fachliche Voraussetzungen zum Besuch der Vorlesung, Hinweis auf vorgesehene, die Vorlesung ergänzende Lehrveranstaltungen (Übungen, Proseminare), bzw. Zuordnung der Vorlesung, Name des Lesenden, Ort und Zeit der Vorlesung.

 

 

II GRUNDSTUDIUM

 

§ 13 Überblick über das Grundstudium

 

  1. Ziel des Grundstudiums ist der Erwerb grundlegender Kenntnisse und Fähigkeiten auf den Gebieten Informatik, Mathematik, sowie im gewählten Nebenfach. Sie sind für die Durchführung des Hauptstudium notwendige Voraussetzungen.

Der Erwerb dieser Kenntnisse wird durch Praktische Übungen unterstützt.

(2) Im Grundstudium werden Lehrveranstaltungen in der Regel nach Anlage 1 angeboten. Der angegebene Aufbau ist auf das Erreichen des Studienabschlusses im Rahmen der Regelstudienzeit ausgerichtet. Von diesem Vorschlag kann der Student entsprechend seinen individuellen Studienvoraussetzungen und Studienbedingungen abweichen. Insbesondere kann das Studium des Nebenfaches innerhalb des Grundstudiums im Umfang von 12 SWS zeitlich anders verteilt werden. Bei einer veränderten Abfolge der Lehrveranstaltungen im Grundstudium muß die Mindestzahl der Vorlesungen und Übungen in den Gebieten zur Diplom-Vorprüfung unberührt bleiben.

 

 

§ 14 Lehrveranstaltungen im Grundstudium

 

Die Lehrveranstaltungen im Grundstudium sind so strukturiert, daß folgende Abhängigkeiten beachtet werden:

 

Die Vorlesungen zu:

  1. Theoretische Informatik
  2. Hard- und Software-Grundlagen
  3. Praktische Informatik
  4. Mathematik

 

bauen in der in § 13 (2) angegebenen Weise aufeinander auf. Die Praktischen Übungen sind den Vorlesungen zu b) und c) zugeordnet.

Weitere Hinweise auf zu beachtende Voraussetzungen und Abhängigkeiten sind im Vorlesungsverzeichnis enthalten.

 

§ 15 Abschluß des Grundstudiums

Das Grundstudium wird mit der Diplom-Vorprüfung abgeschlossen. Umfang und Voraussetzungen für die Zulassung zur Diplom-Vorprüfung regeln § 20 und § 21 der Diplomprüfungsordnung für den Diplomstudiengang Informatik an der Fakultät für Mathematik und Informatik der Universität Leipzig.

 

 

III HAUPTSTUDIUM

 

§ 16 Überblick über das Hauptstudium

 

  1. Das Hauptstudium (nach Anlage 2) umfaßt:

a) Das dreisemestrige Kernstudium mit der Fortführung der Ausbildung im gewählten Nebenfach hat einen Gesamtumfang von 52 SWS. Das Kernstudium hat die Aufgabe der Verbreiterung des Wissens, einer Vertiefung des Verständnisses und den Erwerb weiterer allgemeiner Kenntnisse in theoretischen, praktischen, technischen und anwendungsorientierten Gebieten der Informatik zu gewährleisten.

  1. b) Das Spezialisierungsstudium hat einen Gesamtumfang von 27 SWS. Das Spezialisierungsstudium hat die Aufgabe der tiefgründigen Einarbeitung in ein Spezialgebiet der Informatik im Rahmen eines Studienschwerpunktes.Eine mindestens viermonatige berufspraktische Ausbildung (Berufspraktikum oder Projektarbeit) in einem Betrieb oder Institut.
  2. c) Die Fortführung der Ausbildung im gewählten Nebenfach.

 

(2) Vor Beginn eines jeden Semesters wird in einem Aushang den Studenten mitgeteilt:

Der Student hat im Rahmen des Hauptstudiums eine erfolgreiche Teilnahme an zwei einsemestrigen Problemseminaren, auf denen die Studenten selbständig vortragen, nachzuweisen.

 

§ 17 Charakterisierung der Kernvorlesungen

 

  1. Das Kern-Studium umfaßt Lehrveranstaltungen zur Theoretischen, Angewandten, Praktischen und Technischen Informatik. Aus jedem Kerngebiet müssen mindestens 6 SWS Vorlesungen ausgewählt werden.
  2. In den Kerngebieten (a) Theoretische und Angewandte Informatik und (b) Praktische und Technische Informatik ist jeweils eine Diplom-Fachprüfung abzulegen, die modulbezogen durch Prüfungsleistungen studienbegleitend geleistet werden kann.

 

§ 18 Charakterisierung des Studienschwerpunktes

 

  1. Der Studienschwerpunkt umfaßt ein tiefgründiges Studium in einem selbstgewählten Spezialgebiet der Informatik. Das Studium sol l in einem Teilgebiet an den aktuellen Stand der Forschung heranführen. In der Regel wird die Aufgabenstellung für die Diplomarbeit des Studenten aus dem Gebiet des Studienschwerpunktes gewählt.
  1. Der Gesamtumfang des Lehrstoffes im Rahmen des Studienschwerpunktes einschließlich der zwei Problemseminare und eines Praktikums beträgt mindestens 27 SWS.

Als Studienschwerpunkte können gewählt werden:

Angewandte Informatik, Automatische Sprachverarbeitung, Informatik im Versicherungswesen, Praktische/Technische Informatik und Theoretische Informatik.

In der Studienrichtung "Medizinische Informatik " ist der Studienschwerpunkt Medizininformatik und in der Studienrichtung "Linguistische Informatik" ist der Studienschwerpunkt Automatische Sprachverarbeitung zu wählen.

Weitere Studienschwerpunkte können vom Prüfungsausschuß Informatik genehmigt werden.

 

§ 19 Abschluß des Hauptstudiums

 

Das Hauptstudium wird mit der Diplomprüfung abgeschlossen, die aus der Diplomarbeit, den Diplom-Fachprüfungen zu den Kerngebieten und der Diplom-Fachprüfung zu dem Studienschwerpunkt besteht. Das Diplomverfahren wird durch die Prüfungsordnung geregelt.

 

 

IV SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

§ 20 Planung des Lehrangebotes

 

  1. Alle Hochschullehrer sind verpflichtet, ihre Lehrangebote langfristigzu planen. Das Lehrangebot für ein Studienjahr wird in der Regel im vorangehenden Studienjahr unter Einbeziehung der Studenten erarbeitet, von den Abteilungen des Institutes für Informatik koordiniert und vom Fakultätsrat bestätigt.
  2. Es ist in jedem Studienjahr ein ausgewogenes Angebot an Kernvorlesungen zu sichern.
  3. Verantwortlich für die Organisation der Lehre ist der Leiter des Prüfungsamtes in Zusammenarbeit mit dem Beauftragten für Raum- und Stundenplanung.
  4. Zu Semesterbeginn wird ein kommentiertes Vorlesungsverzeichnis veröffentlicht.

 

§ 21 Überprüfung der Studienordnung

 

  1. Der Prüfungsausschuß Informatik hat die Aufgabe, für die Einhaltung der vorliegenden Studienordnung zu sorgen sowie dem Fakultätsrat Vorschläge zu Veränderungen zu unterbreiten, sofern neuere Entwicklungen in den Wissenschaften dies erfordern.
  2. Anregungen bzw. Beschwerden im Zusammenhang mit der Realisierung der vorliegenden Studienordnung sind an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Informatik zu richten.

 

§ 22 Veröffentlichung

 

Die Studienordnung ist allen Studenten des Diplomstudienganges Informatik an der Fakultät für Mathematik und Informatik der Universität Leipzig öffentlich zugänglich zu machen.

 

§ 23 Inkrafttreten/Übergangsbestimmungen

 

  1. Die Studienordnung wurde vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst am .... genehmigt. Sie tritt zum 1.10.1999 in Kraft und wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Leipzig veröffentlicht.
  2. Die Studienordnung gilt für alle Studierende, die sich erstmals im Wintersemester 1999/2000 oder später für den Studiengang Informatik an der Fakultät für Mathematik und Informatik der Universität Leipzig immatrikuliert haben.
  3. Für Studierende, die bereits im Sommersemester 1999 oder früher als Studierende an der Fakultät für Mathematik und Informatik der Universität Leipzig im Studiengang Informatik immatrikuliert waren, gelten auf derBasis dieser Studienordnung Übergangsbestimmungen, die der Prüfungsausschuß festlegt.