2.1. Studienordnung für den Diplomstudiengang Informatik
(Maskuline Personenbezeichnungen gelten in dieser Ordnung ebenso für Personen weiblichen Geschlechts.)
I ALLGEMEINER TEIL
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Vertretung des Faches Informatik an der Universität Leipzig
§ 3 Berufliche Tätigkeitsfelder
§ 4 Studienvoraussetzungen
§ 5 Regelstudienzeit/Studienbeginn
§ 6 Nebenfachausbildung
§ 7 Fremdsprachenkenntnisse
§ 8 Studienaufbau
§ 9 Ausbildungsziele und Ausbildungsinhalte
§ 10 Ausbildungsformen und Organisation der Ausbildung
§ 11 Leistungsnachweise
§ 12 Studienberatung
II GRUNDSTUDIUM
§ 13 Überblick über das Grundstudium
§ 14 Lehrveranstaltungen im Grundstudium
§ 15 Abschluß des Grundstudiums
III HAUPTSTUDIUM
§ 16 Überblick über das Hauptstudium
§ 17 Charakterisierung der Kernvorlesungen
§ 18 Charakterisierung des Studienschwerpunktes
§ 19 Abschluß des Hauptstudiums
IV SCHLUSSBESTIMMUNGEN
§ 20 Planung des Lehrangebotes
§ 21 Überprüfung der Studienordnung
§ 22 Veröffentlichung
§ 23 Inkrafttreten/Übergangsbestimmungen
ANLAGEN:
Anlage 1 Studienplan Informatik als Übersicht
Anlage 2 Studienplan Grundstudium als Übersicht
I ALLGEMEINER TEIL
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Vertretung des Faches Informatik an der Universität Leipzig
Das Fach Informatik ist an der Universität Leipzig durch die Abteilungen des Instituts für Informatik und in Bezug auf die Studienrichtung "Medizinische Informatik" außerdem durch das Institut für Medizinische Informatik, Statistik und Epidemiologie der Medizinischen Fakultät vertreten.
§ 3 Berufliche Tätigkeitsfelder
Diplominformatiker werden vor allem in der Industrie, in der Wirtschaft, in Forschungsinstituten sowie an Hochschulen eingesetzt. Das Informatikstudium bereitet die Studenten auf eine spätere Tätigkeit in anwendungs-, forschungs- und lehrbezogenen Arbeitsbereichen vor. Dazu gehört insbesondere die Entwicklung von Fähigkeiten im wissenschaftlichen Denken und Arbeiten und die Heranführung an kritisches, verantwortungsbewußtes Handeln.
§ 4 Studienvoraussetzungen
Die Zulassung zum Studium setzt die allgemeine oder eine fachgebundene Hochschulreife oder ein von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis voraus.
§ 5 Regelstudienzeit/Studienbeginn
Die Regelstudienzeit beträgt 10 Semester einschließlich der Zeit zur Anfertigung einer Diplomarbeit und einer viermonatigen berufspraktischen Ausbildung. Der Studienbeginn ist jeweils das Wintersemester.
§ 6 Nebenfachausbildung
Physik, Mathematik, Biomedizin, Sprachwissenschaft, Betriebswirtschaftslehre.
§ 7 Fremdsprachenkenntnisse
Fremdsprachenkenntnisse sind für ein erfolgreiches Absolvieren des Hauptstudiums unerläßlich. Den Studenten wird empfohlen, bereits während des Grundstudiums ihre Kenntnisse in zwei Fremdsprachen (Englisch, Russisch, Französisch, Italienisch o. a.) zu vervollkommnen.
§ 8 Studienaufbau
§ 9 Ausbildungsziele und Ausbildungsinhalte
Der Absolvent soll:
Zum Grundwissen gehören Kenntnisse aus den Lehrgebieten:
Zum Überblickswissen gehören allgemeine Kenntnisse aus den Kernlehrgebieten:
Praktische, Angewandte, Theoretische und Technische Informatik.
Durch Auswahl eines Studienschwerpunktes erwirbt der Student vertiefte Kenntnisse auf einem Spezialgebiet der Informatik.
Die möglichen Studienschwerpunkte werden in der Regel vom Forschungsprofil der Abteilungen des Institutes für Informatik bestimmt und ergeben sich aus entsprechenden Lehrangeboten.
Gegenwärtig können folgende Schwerpunkte gewählt werden:
Theoretische Informatik, Angewandte Informatik, Automatische Sprachverarbeitung, Informatik im Versicherungswesen und Praktische Informatik. In der Studienrichtung "Medizinische Informatik kann der Studienschwerpunkt "Medizininformatik" gewählt werden.
In der Studienrichtung "Linguistische Informatik" ist der Studienschwerpunkt Automatische Sprachverarbeitung zu wählen.
Weitere Studienschwerpunkte können vom Prüfungsausschuß genehmigt werden.
Der Studienschwerpunkt umfaßt 27 SWS, davon 20 SWS Vorlesungen und 7 SWS Übungen oder Seminare.
(3) Durch das Studium eines Nebenfaches erwirbt der Student Kenntnisse auf einem der bedeutsamen Anwen-
dungsfelder der Informatik.
(4) Studenten der Informatik sollten, vorwiegend während des Hauptstudiums, Vorlesungen im Rahmen des
"studium generale" an der Universität Leipzig besuchen.
§ 10 Ausbildungsformen und Organisation der Ausbildung
(1) Vorlesungen und begleitende Übungen im Grundstudium
In Grundvorlesungen wird der Stoff vom Lesenden vorgetragen underläutert. Die Erarbeitung der Vorlesungsinhalte soll durch ein zusätzliches Studium zugänglicher und preisgünstiger Literatur unterstützt werden.
Die Vorlesungen werden durch Übungen in Gruppen ergänzt, in denen der Stoff schwerpunktmäßig wiederholt und vertieft wird. Jeder Student schreibt sich zu jeder Vorlesung in eine Übungsgruppe ein. Die Gruppen sollten max. 25 Studenten umfassen. Sie werden von einem Assistenten oder Studenten der höheren Studienjahre geleitet.
Das Studium der Vorlesungsinhalte wird durch das Lösen von Übungsaufgaben zu Schwerpunkten der Vorlesung unterstützt.
Die Schwerpunktsetzung in den Übungen zu einer Vorlesung, die Ausgabe von Übungsaufgaben und die Erteilung der Übungsscheine erfolgen unter verantwortlicher Leitung des Dozenten, der die Vorlesung hält.
Der Lesende hat das Recht, zu seinen Vorlesungen Klausuren anzusetzen. Bei geforderten Leistungsnachweisen (Übungsscheinen) werden die Ergebnisse von Klausuren, der Grad der Bewältigung von Übungsaufgaben und gegebenenfalls aktive Mitarbeit in den Übungen berücksichtigt.
(2) Kernvorlesungen
In diesen Lehrveranstaltungen werden Kenntnisse aus der Praktischen, Angewandten, Theoretischen und Technischen Informatik vermittelt, über die jeder Absolvent verfügen sollte. Diese Vorlesungen werden in der Regel jährlich angeboten und sind Gegenstände der Diplomfachprüfungen in den Kerngebieten Theoretische und Angewandte Informatik, Praktische und Technische Informatik. Die Lehrveranstaltungen zu den Kerngebieten umfassen jeweils 10 SWS, davon 2 SWS Übungen.
(3) Vorlesungen zum Studienschwerpunkt
Hier werden vertiefte Kenntnisse auf einem vom Studenten gewählten Spezialgebiet der Informatik vermittelt. Die entsprechenden Inhalte sind Gegenstände der Diplom-Fachprüfung zum Studienschwerpunkt.
(4) Seminare
Wesentliches Ziel der Seminare im Hauptstudium ist das Erlernen selbständigen wissenschaftlichen Arbeitens. Die Studenten bereiten Vorträge vor, die im Seminar dargeboten und diskutiert werden. Für Vortrag und Diskussion zu einem Thema sind häufig 90 Minuten erforderlich. Die Zahl der Seminarteilnehmer soll deshalb zwölf Studenten möglichst nicht übersteigen.
Inhaltlich orientieren sich die Seminare am gewählten Studienschwerpunkt.
(5) Teilnahme an Forschungsseminaren, Mitarbeit an Forschungprojekten
Studenten höherer Semester wird empfohlen, in ihrem Studienschwerpunkt an Forschungsseminaren der entsprechenden Wissenschaftsabteilungen teilzunehmen. Sie lernen auf diesem Wege unmittelbar aktuelle Forschungsgegenstände kennen. Gegebenenfalls werden dabei die Studenten direkt in die Lösung bestimmter Forschungsaufgaben einbezogen; eine Mitarbeit an Forschungsprojekten ist anzustreben.
(6) Praktika
Für alle Studenten des Diplomstudienganges Informatik ist die Teilnahme an praktischen Übungen während des Grundstudiums obligatorisch. Jeder Student absolviert im Rahmen des Hauptstudiums eine berufspraktische Ausbildung (Berufspraktikum) von vier Monaten, wo er unmittelbar Aufgabenstellungen der Praxis an einen Informatiker kennenlernen soll. Es wird empfohlen, das Praktikum in der Industrie bzw. Wirtschaft zu absolvieren, möglich ist auch die Anfertigung einer vergleichbaren Projektarbeit am Institut für Informatik der Universität Leipzig oder einer anderen Wissenschaftlichen Einrichtung. In der Studienrichtung "Medizinische Informatik" ist das Berufspraktikum bzw. die Projektarbeit an einer medizinorientierten Einrichtung abzuleisten. Die Fakultät für Mathematik und Informatik unterstützt die Studenten bei der Vermittlung geeigneter Praktikumsplätze. Praktika finden auch in der lehrveranstaltungsfreien Zeit statt.
(7) Selbststudium
Alle Ausbildungsformen erfordern ein begleitendes, sehr intensives Selbststudium. Ein Arbeiten in Studiengruppen von zwei bis vier Studenten kann individuelles Selbststudium ergänzen.
§ 11 Leistungsnachweise
In Seminaren richtet sich die Vergabe des Leistungsnachweises für einen Studenten nach seinem im Vortrag und in der daran anschließenden Diskussion gezeigten Verständnis für die dem Vortragsthema zugrundeliegenden Zusammenhänge. Bei der Mitarbeit an einem Forschungsprojekt kann ein Leistungsnachweis sowohl über einen Vortrag als auch über eine schriftliche Ausarbeitung (Anteil an einer Publikation) ausgestellt werden. Die erbrachte Leistung ist mit einer Note zu bewerten.
§ 12 Studienberatung
jeder Hochschullehrer der Fakultät für Mathematik und Informatik für die Studenten seines Kurses,
der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Informatik sowie der Leiter des Prüfungsamtes für alle an der Fakultät für Mathematik und Informatik immatrikulierten Studenten des Diplomstudienganges Informatik sowie für alle Bewerber für ein Informatikstudium an der Fakultät für Mathematik und Informatik.
Beratungstermine werden während des gesamten Jahres - auch in der Zeit zwischen den Lehrveranstaltungsabschnitten - angeboten.
Den Studierenden wird eine individuelle Studienberatung insbesondere in folgenden Fällen empfohlen:
Thema der Vorlesung, Schwerpunkte der Vorlesung, erforderliche fachliche Voraussetzungen zum Besuch der Vorlesung, Hinweis auf vorgesehene, die Vorlesung ergänzende Lehrveranstaltungen (Übungen, Proseminare), bzw. Zuordnung der Vorlesung, Name des Lesenden, Ort und Zeit der Vorlesung.
II GRUNDSTUDIUM
§ 13 Überblick über das Grundstudium
Der Erwerb dieser Kenntnisse wird durch Praktische Übungen unterstützt.
(2) Im Grundstudium werden Lehrveranstaltungen in der Regel nach Anlage 1 angeboten. Der angegebene Aufbau ist auf das Erreichen des Studienabschlusses im Rahmen der Regelstudienzeit ausgerichtet. Von diesem Vorschlag kann der Student entsprechend seinen individuellen Studienvoraussetzungen und Studienbedingungen abweichen. Insbesondere kann das Studium des Nebenfaches innerhalb des Grundstudiums im Umfang von 12 SWS zeitlich anders verteilt werden. Bei einer veränderten Abfolge der Lehrveranstaltungen im Grundstudium muß die Mindestzahl der Vorlesungen und Übungen in den Gebieten zur Diplom-Vorprüfung unberührt bleiben.
§ 14 Lehrveranstaltungen im Grundstudium
Die Lehrveranstaltungen im Grundstudium sind so strukturiert, daß folgende Abhängigkeiten beachtet werden:
Die Vorlesungen zu:
bauen in der in § 13 (2) angegebenen Weise aufeinander auf. Die Praktischen Übungen sind den Vorlesungen zu b) und c) zugeordnet.
Weitere Hinweise auf zu beachtende Voraussetzungen und Abhängigkeiten sind im Vorlesungsverzeichnis enthalten.
§ 15 Abschluß des Grundstudiums
Das Grundstudium wird mit der Diplom-Vorprüfung abgeschlossen. Umfang und Voraussetzungen für die Zulassung zur Diplom-Vorprüfung regeln § 20 und § 21 der Diplomprüfungsordnung für den Diplomstudiengang Informatik an der Fakultät für Mathematik und Informatik der Universität Leipzig.
III HAUPTSTUDIUM
§ 16 Überblick über das Hauptstudium
a) Das dreisemestrige Kernstudium mit der Fortführung der Ausbildung im gewählten Nebenfach hat einen Gesamtumfang von 52 SWS. Das Kernstudium hat die Aufgabe der Verbreiterung des Wissens, einer Vertiefung des Verständnisses und den Erwerb weiterer allgemeiner Kenntnisse in theoretischen, praktischen, technischen und anwendungsorientierten Gebieten der Informatik zu gewährleisten.
(2) Vor Beginn eines jeden Semesters wird in einem Aushang den Studenten mitgeteilt:
Der Student hat im Rahmen des Hauptstudiums eine erfolgreiche Teilnahme an zwei einsemestrigen Problemseminaren, auf denen die Studenten selbständig vortragen, nachzuweisen.
§ 17 Charakterisierung der Kernvorlesungen
§ 18 Charakterisierung des Studienschwerpunktes
Als Studienschwerpunkte können gewählt werden:
Angewandte Informatik, Automatische Sprachverarbeitung, Informatik im Versicherungswesen, Praktische/Technische Informatik und Theoretische Informatik.
In der Studienrichtung "Medizinische Informatik " ist der Studienschwerpunkt Medizininformatik und in der Studienrichtung "Linguistische Informatik" ist der Studienschwerpunkt Automatische Sprachverarbeitung zu wählen.
Weitere Studienschwerpunkte können vom Prüfungsausschuß Informatik genehmigt werden.
§ 19 Abschluß des Hauptstudiums
Das Hauptstudium wird mit der Diplomprüfung abgeschlossen, die aus der Diplomarbeit, den Diplom-Fachprüfungen zu den Kerngebieten und der Diplom-Fachprüfung zu dem Studienschwerpunkt besteht. Das Diplomverfahren wird durch die Prüfungsordnung geregelt.
IV SCHLUSSBESTIMMUNGEN
§ 20 Planung des Lehrangebotes
§ 21 Überprüfung der Studienordnung
§ 22 Veröffentlichung
Die Studienordnung ist allen Studenten des Diplomstudienganges Informatik an der Fakultät für Mathematik und Informatik der Universität Leipzig öffentlich zugänglich zu machen.
§ 23 Inkrafttreten/Übergangsbestimmungen