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Fakultät für Mathematik und Informatik
Institut für Informatik

Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Informatik

(Maskuline Personenbezeichnungen gelten in dieser Ordnung ebenso für Personen weiblichen Geschlechts.)

§ 34 Inkrafttreten/Übergangsbestimmungen

(1) Die vorliegende Prüfungsordnung wurde vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kultur am 12.02.1997 genehmigt. Sie tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Leipzig in Kraft.

(2) Die Prüfungsordnung gilt für alle Studierende, die sich erstmals im Wintersemester 1996/97 oder später für den Studiengang Informatik an der Fakultät für Mathematik und Informatik der Universität Leipzig immatrikuliert haben.

(3) Für Studierende, die bereits im Sommersemester 1996 oder früher als Studierende an der Fakultät für Mathematik und Informatik der Universität Leipzig immatrikuliert waren, gelten auf der Basis dieser Prüfungsordnung Übergangsbestimmungen, die der Prüfungsausschuß festlegt.


HTML-Umsetzung: Andreas Zerbst (e-mail: zerbst@informatik.uni-leipzig.de) 06.10.97