Noch bevor die eigentliche Bewerbung möglich ist, muss durch die Universität Leipzig festgestellt werden,
dass ein Bewerber ausreichende fachliche Qualifikationen für diesen weiterführenden Studiengang mitbringt.
Nach der erfolgreich bestandenen Eignungsprüfung, kann sich jeder Bewerber über die zentrale
Webseite der
Universität Leipzig für den Studiengang M.Sc. Informatik bewerben.
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bis 15.01. d.J.
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bis 15.07. d.J.
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1. Einreichen der Unterlagen zur Eignungsprüfung
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Tabellarischer Lebenslauf
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Zeugnis über einen Studienabschluss (falls vorhanden)
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Nachweis über alle absolvierten Module, insgesamt mindestens 120 LP (erhältlich im Prüfungsamt)
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Gegebenenfalls vorhandene Nachweise über eine studiengangspezifische Berufsausbildung,
freiwillige Praktika oder ähnliche Aktivitäten
Per Post an:
Universität Leipzig
Fakultät für Mathematik und Informatik
Institut für Informatik
z.Hd. Th.Riechert
Eignungsfeststellungskommission
Postfach 100920
D-04009 Leipzig
Germany
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2. Prüfung der Unterlagen durch eine Prüfungskommission
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Die Eignung ist gegeben, wenn Bewerber/innen den Nachweis für Module mit folgender fachlicher
Ausrichtung erbringen:
- Technische Informatik, Betriebs- und Kommunikationssysteme
mind. 10 ECTS-Punkte
- Softwareentwicklung, Programmieren und Programmierkonzepte
mind. 20 ECTS-Punkte
- Algorithmen und Datenstrukturen mind. 5 ECTS-Punkte
- Theoretische Informatik, Mathematik mind. 25 ECTS-Punkte
- weitere Informatikmodule mind. 30 ECTS-Punkten
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Die Eignung ist nicht gegeben, wenn Bewerber/innen erkennbar nicht den Nachweis für Module
mit folgender fachlicher Ausrichtung erbringen:
- Technische Informatik, Betriebs- und Kommunikationssysteme mind. 10 ECTS-Punkte,
- Softwareentwicklung, Programmieren und Programmierkonzepte mind. 10 ECTS-Punkte,
- Algorithmen und Datenstrukturen mind. 5 ECTS-Punkte,
- Mathematik und Theoretische Informatik mind. 25 ECTS-Punkte,
- weitere Informatikmodule mind. 20 ECTS-Punkten.
Dabei wird kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung
vorgenommen.
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Falls auf Grundlage der Unterlagen keine Entscheidung getroffen werden
konnte, wird der Bewerber zu einem 30-minütigen Gespräch eingeladen.
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ab 02.02. d.J.
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ab 01.08. d.J.
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2.1 Individuelles Prüfungsgespräch (nur in Zweifelsfällen)
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Mündliche Prüfung, 30 min
- Geprüft wird Studiengangspezifisch benötigtes Vorwissen.
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Nachholtermine werden nur auf schriftlichen Antrag an die
Prüfungskommission vergeben.
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Gründe für einen Nachholtermin: Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit,
längerfristige studienbedingte Auslandsaufenthalte sowie Wehr- oder
Zivildienst
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bis 28.02. d.J.
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bis 30.08. d.J.
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3. Versenden der Bescheide per Post
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Die erfolgreiche Eignungsfeststellung ist nicht verbunden mit einer Immatrikulationszusage.
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Der Bescheid über die bestandene Eignungsfeststellung ist zwei Jahre gültig.
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In begründeten Sonderfällen, insbesondere im Fall von Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit,
Wehrdienst oder Zivildienst, kann diese Frist auf Antrag um ein Jahr auf eine Geltungsdauer von
insgesamt drei Jahren verlängert werden. Die Entscheidung darüber trifft die Prüfungskommission.
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Ablehnende Bescheide werden begründet
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Gegen belastende Entscheidungen kann der/die Studienbewerber/in innerhalb eines Monats nach
Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der
Fakultät für Mathematik und Informatik einzulegen.
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Über den Widerspruch entscheidet der Prüfungsausschuss innerhalb einer Frist von drei Monaten.
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4. Bewerbung zum Semester
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Studenten der Uni Leipzig bitte nur folgendes Formular ausfüllen:
Antrags-Formular [PDF]
- Studenten anderer Hochschulen - rur mit bestandener Eignungsprüfung müssen sich online bewerben:
Online-Bewerbung
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