Bis auf Symmetrie treten nur 3 Fälle auf:
Fall 1: Die Höhenerniedrigung setzt sich nicht fort, da in der Wurzel das AVL - Kriterium erfüllt bleibt. Es ist deshalb keine Rebalancierung erforderlich.
Fall 2: Die Höhenerniedrigung eines Teilbaumes pflanzt sich zur Wurzel hin fort. Sie kann auf diesem Pfad eine Rebalancierung auslösen.
Fall 3: Die Höhenerniedrigung eines Teilbaumes bewirkt direkt eine Rebalancierung. Für die Behandlung dieser Situation sind der linke (oder rechte) Unterbaum in größerem Detail zu betrachten.
Dabei ergeben sich die folgenden 3 Teilfälle: